Ältere Corona-Meldungen

3.4.2022

Pandemie-Regeln fallen weitgehend weg

Zum 3. April 2022 ist es fast geschafft: Viele Pandemieregeln, zuletzt gültig die 3G-Regel, fallen weg.
Ab sofort können wir unsere Besucher im Park zumindest wieder ohne Gesundheitskontrolle empfangen!

Darüber hinaus gehen wir weiter auf Nummer sicher:

In unseren Innenräumen und an engen Stellen, an denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sagen wir weiterhin: Maske auf (FFP2- oder medizinische Maske). Für Kinder unter 6 ist die Maske verzichtbar!

Wir bitten unsere Besucher auch, weiter die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.

Wir danken für Ihre Umsicht und Ihr Verständnis!

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28.02.2022

Aktuell sind noch bis einschließlich 6. März 2022 Faschingsferien in Baden-Württemberg. Schüler werden daher nicht in den Schulen regelmäßig getestet und die "Schülerausweisregelung" gilt nicht. Es reicht also nicht, seinen Schülerausweis vorzulegen, wenn man die Parks besuchen möchte.

In der Kalenderwoche 9, also von 28.2. bis 6.3.2022 müssen Schüler am Eingang einen Antigenschnell- oder ein PCR-Test einer Teststation oder einer Apotheke vorlegen.


23.02.2022

Seit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die ab 23. Februar 2022 gilt, gilt beim Parkbesuch die 3G-Regel: Geimpfte, Genesene und Getestete (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, jeweils nicht älter als 24 Stunden und von einer öffentlichen Stelle ausgeführt) haben Zutritt zu unserer Einrichtung. Derzeit befinden wir uns in der Warnstufe. Die 3G-Regel beim Parkbesuch gilt inklusive aller Innenräume (Freizeithaus, Toiletten-Anlagen) und des gastronomischen Angebots.

In Fällen der Berufung auf den Gesundheitszustand ist in Verbindung mit dem Gesundheitsnachweis ein Pass oder Personalausweis vorzulegen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht ausgenommen.
  • Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in den Alarmstufen ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot, egal welchen Impf- oder Genesenenstatus sie haben.

Die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

Die Maskenpflicht wurde gelockert: In Innenräumen ist eine FFP2- oder vergleichbare Maske Pflicht für Menschen ab 18 Jahren. Im Freien reicht eine OP-Maske und auch nur an engen Stellen, an denen der Abstand von 1,5 Metern unterschritten wird. Kinder unter 6 sind von der Maskepflicht befreit. Von 6 bis 17 Jahren muss in geschlossenen Räumen sowie im Freien, wenn es eng wird und der Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten werden kann, eine OP-Maske getragen werden.

Nähere Informationen direkt auf der Seite des Landes Baden-Württemberg...

Die automatischen Eingänge im Herzogenriedpark sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Warnstufe-Kontrollpflichten geschlossen. Offen sind aktuell im Herzogenriedpark NUR die Eingänge Trumpfhellerstraße und Haupteingang.

Wir freuen uns auf Euch!


28.1.2022

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am 28. Januar 2022 in Kraft tritt und gilt, hat die Alarmstufen neu geregelt. Danach befinden wir uns derzeit in Alarmstufe I. In dieser Pandemiestufe gilt für den Parkbesuch inklusive aller Innenräume (Freizeithaus, Toiletten-Anlagen) und des gastronomischen Angebots die 2G-Regel. Nach dieser dürfen nur Geimpfte oder Genesene den Park besuchen.

In allen Fällen ist in Verbindung mit dem Gesundheitsnachweis ein Pass oder Personalausweis vorzulegen.

Ausgenommen vom Zutrittsverbot sind

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe I ebenfalls von 2G ausgenommen. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot, egal welchen Impf- oder Genesenenstatus sie haben.

Erhalten bleibt für alle weiter die Maskenpflicht (FFP2- oder vergleichbare Maske) in ihrer jetzigen Form. Das heißt, sie gilt in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Auch die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

In allen Fällen ist in Verbindung mit dem Gesundheitsnachweis ein Pass oder Personalausweis vorzulegen.

Die automatischen Eingänge im Herzogenriedpark sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Warnstufe-Kontrollpflichten geschlossen. Offen sind seit 3.11.2021 im Herzogenriedpark NUR die Eingänge Trumpfhellerstraße und Haupteingang.

Wir freuen uns auf Sie beim Winterspaziergang im Park – bis dahin: Bleiben Sie gesund!


27.12.2021

Seit der Corona-Verordnung vom 23. Dezember 2021, die am 27.12.2021 in Kraft getreten ist, gelten folgende für den Parkbesuch relevante Änderungen:

Nach wie vor gilt die 2G+-Regel für den Parkbesuch. Ausgenommen von der Testpflicht sind nun nur noch

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Nähere Informationen direkt auf der Seite des Landes Baden-Württemberg...

HINWEIS für Schüler*innen: Schüler*innenausweise gelten in den Ferien NICHT als Testnachweis!


4.12.2021

Alarmstufe II: Seit 4.12.2021 gilt im gesamten Park 2G+

Kraft Verordnung des Landes Baden-Württemberg kein Zutritt mehr für freiwillig Ungeimpfte

Seit 4.12.2021 dürfen wir Besuchern gemäß der aktuellen Landesverordnung nur dann Eintritt in die Parks gewähren, wenn sie geimpft oder genesen und zusätzlich getestetsind, d.h. ein Schnelltest muss auch von Genesenen und Geimpften vorgelegt werden. Geboosterte Personen, also Genesene und Geimpfte, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Menschen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind weiter Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre bzw. Schüler*innen und Personen, deren Gesundheitszustand eine Impfung verbietet (Nachweise sind für alle Gruppen erforderlich). Bei Schülern reicht als Nachweis ihrer regelmäßigen Testung die Vorlage des Schülerausweises. Jugendliche von 12 bis 17 Jahren haben noch bis 31. Januar 2022 die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten.

Alle Personen, die Zutritt begehren, müssen asymptomatisch sein.

In allen Fällen ist in Verbindung mit dem Gesundheitsnachweis ein Pass oder Personalausweis vorzulegen.

Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter: Abstand von 1,5 Metern sowie Maskenpflicht im Innenbereich bzw. im Außenbereich an Stellen, wo es eng wird.

Die automatischen Eingänge im Herzogenriedpark sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Warnstufe-Kontrollpflichten geschlossen. Offen sind seit 3.11.2021 im Herzogenriedpark NUR die Eingänge Trumpfhellerstraße und Haupteingang.

Zusätzliche Nachweise:

Schüler

Schülerausweis

Kinder unter 6

Kein Nachweis erforderlich

Geimpfte

Als vollständig geimpft gilt, wer Erst- und Zweitimpfung eines von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfstoffs erhalten hat und bei dem zwei Wochen seit der zweiten Impfung vergangen sind.

Als Impfnachweis gelten die gängigen digitalen und analogen Nachweise einer ärztlichen bzw. öffentlichen Stelle wie CoV-Pass, der Impfpass. etc.

Genesene

Als Genesen gilt, wer innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.

Als Nachweise gelten alle PCR-Tests einer öffentlichen Stelle sowie ärztlich ausgestellte Bescheinigungen.

Jugendliche, die keine Schüler sind & Menschen ohne Impfempfehlung der StIKo
Für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr Schüler*in sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, ist ein negativer Antigen-Testnachweis erforderlich; Medizinische Gründe müssen außerdem durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.


30.11.2021

Digitaler Impfnachweis für Parkzutritt erforderlich – Gelber Impfpass genügt nicht mehr

Weil die Polizei in der jüngeren Vergangenheit immer mehr Fälschungen des Gelben Impfpasses feststellen musste, reicht der Gelbe Impfpass ab 1. Dezember 2021 als Nachweis über eine Corona-Impfung nicht mehr aus. Dies hat die Regierung beschlossen. Stattdessen ist für manche Bereiche des öffentlichen Lebens ein digitaler Impfnachweis erforderlich. Geimpfte, die Zugang zu Einrichtungen oder Veranstaltungen begehren, für die die 3G(+) oder die 2G(+)-Regeln gelten – so auch die Mannheimer Stadtparks – benötigen ihren Impfnachweis in digitaler Form. Dafür kann man sich entweder die Corona-Warn-App oder die Cov-Pass-App auf sein Smartphone herunterladen. Wer kein bildgebendes Telefon bzw. Smartphone besitzt, hat die Möglichkeit, sein Impfzertifikat mit dem schwarz-weißen QR-Code, das er bei der Impfung erhalten hat, vorzuzeigen oder mit seinem Gelben Impfpass in die Apotheke zu gehen und sich dort dieses persönliche Impfzertifikat mit dem QR-Code ausdrucken zu lassen.


17.11.2021

+++Alarmstufe: 2G+++

Kraft Verordnung des Landes Baden-Württemberg kein Zutritt mehr für freiwillig Ungeimpfte

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2021 dürfen Besucher die Parks grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre bzw. Schüler*innen und Personen, deren Gesundheitszustand eine Impfung verbietet (Nachweis: ärztliches Attest) bzw. für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.

Alle Personen, die Zutritt begehren, müssen asymptomatisch sein.

In allen Fällen ist in Verbindung mit dem Gesundheitsnachweis ein Pass oder Personalausweis vorzulegen.

Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter: Abstand von 1,5 Metern sowie Maskenpflicht im Innenbereich bzw. im Außenbereich an Stellen, wo es eng wird.

Die automatischen Eingänge im Herzogenriedpark sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Warnstufe-Kontrollpflichten geschlossen. Offen sind seit 3.11.2021 im Herzogenriedpark NUR die Eingänge Trumpfhellerstraße und Haupteingang.


3.11.2021

Aktuell dürfen Besucher die Außenbereiche des Parks nur betreten, wenn sie nachweislich geimpft oder genesen sind oder einen negativen Covid19-Schnelltest einer öffentlichen Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen können. Genesene und geimpfte Personen dürfen die Innenbereiche mit entsprechendem Nachweis betreten, ungeimpfte Menschen müssen hier einen PCR-Nachweis erbringen. Bei Schülern reicht als Nachweis ihrer regelmäßigen Testung die Vorlage des Schülerausweises. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter: Abstand von 1,5 Metern sowie Maskenpflicht im Innenbereich bzw. im Außenbereich an Stellen, wo es eng wird.

Die automatischen Eingänge im Herzogenriedpark sind derzeit aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Warnstufe-Kontrollpflichten geschlossen. Offen sind seit 3.11.2021 im Herzogenriedpark NUR die Eingänge Trumpfhellerstraße und Haupteingang.


7.6.2021

Stadt überträgt Herzogenriedpark-Betrieb wieder an Stadtpark Gesellschaft

Die Stadt Mannheim überträgt den Herzogenriedpark mit Wirkung zum 8. Juni 2021 wieder zurück an die Stadtpark Mannheim gGmbH. Die Stadt hatte den Park seit dem letzten Shutdown als öffentliche Grünfläche allen Menschen kostenfrei zur Verfügung gestellt, um ihnen mehr Möglichkeiten des Aufenthalts im Freien zu bieten.
Mit der Besserung der Pandemielage entfällt dieses Erfordernis jetzt, deshalb kann der Park wieder in seiner gewohnten Form betrieben werden: Der Regelbetrieb beinhaltet die qualitativ hochwertige Pflege von Pflanzen und Tieren sowie ein abwechslungsreiches Sommerveranstaltungsprogramm. „Eine sehr gute Nachricht“, so Parkdirektor Joachim Költzsch über die städtische Entscheidung. „Unsere Veranstaltungssaison steht bevor, die Künstler sind gebucht. Dieses Programm und natürlich auch die Unterhaltung unseres Parks hätten wir ohne Qualitätseinbußen bzw. ohne die notwendigen Einnahmen auf Dauer nicht leisten können.“
In der Konzertmuschel gibt es ab dem kommenden Wochenende zwei neue Musikreihen: Die Popakademie ist zu Gast sowie ein Neckarstädter Label namens Brandherd, das in der Alten Feuerwache „geboren“ wurde und junge Bands promoted. Außerdem ist die Konzertmuschel im Sommer 2021 Ersatzspielstätte für die Capitol-Reihe „Wild & Lokal“.
Alle Eingänge sind besetzt, und der Park ist jetzt wieder eine Stunde länger, von 9 bis 20 Uhr, geöffnet.
Es gelten die üblichen Hygieneregeln:
Die Medizinische Maske ist für den Besuch von Veranstaltungen auf dr Konzertmuschel, für Erwachsene auf Spielplätzen, WCs & engen (Warte)Bereichen mitzuführen, das Abstandsgebot von 1,5 Metern muss eingehalten werden.


29.1.2021

Stadt öffnet Herzogenriedpark

Um die Folgen des andauernden Lockdowns für die Menschen abzumildern, hat die Stadt Mannheim beschlossen, das Angebot an öffentlichen Erholungs- und Grünflächen zu erhöhen und den Herzogenriedpark ab Freitag, den 29. Januar 2021, für alle Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Der Zugang zum Park wird in dieser besonderen Situation keinen Eintritt kosten, d.h. die Kassen werden nicht besetzt sein. Der Parkbesuch ist täglich von 10 Uhr bis 17 Uhr über alle Eingänge ausgenommen den Eingang "Trumpfheller Straße" möglich. Nach 17 Uhr ist ein Aufenthalt im Park nicht mehr gestattet. Das Mitbringen von Hunden und Fahrrädern ist wie gehabt verboten. Sicherheitspersonal an den Eingängen wird dies kontrollieren. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Anstandsregeln sowie Maskenpflicht vor Toiletten und in Warteschlangen. Die Gesamtbesucherzahl ist begrenzt und es kann bei deren Überschreitung zu Sperrungen kommen.

"Den Herzogenriedpark als frei zugängliche Grünanlage für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen ist eine wichtige Entlastung, insbesondere mit Blick auf die dicht bebaute Neckarstadt und die dort wohnenden Familien", so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz

„Mit dem Herzogenriedpark können wir endlich eine weitere Grünfläche für die Bevölkerung zur Verfügung stellen und das in einem dicht bebauten Wohngebiet. Da es sich hier im überwiegenden Teil um Grünfläche mit Spielplatzangebot handelt und wir nun einen kostenlosen Zugang ermöglichen, können wir den Park für Besucherinnen und Besucher öffentlich zugänglich machen ohne in Konflikt mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu geraten. Die Nachfrage nach naturnahen Erholungsräumen ist in der aktuellen Zeit immer wichtiger“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell.

Nähere Info...


September/Oktober 2020

+++++ Derzeit gilt in den Mannheimer Stadtparks pandemiebedingt eine Besucherobergrenze. Rechtzeitig vor Erreichen dieser Besucherobergrenze schalten wir auf unseren Homepages auf den Startseiten und allen Unterseiten einen roten, unübersehbaren Warnhinweis. Sollte kein Warnhinweis zu sehen sein, ist "alles im Grünen Bereich!" +++++

Achtung Neu: Jetzt Maskenpflicht für Erwachsene auch auf unseren Spielplätzen

Der Grillplatz hat offen, weitere Infos finden Sie hier.

Eine pandemiebedingte Besucherobergrenze sowie die allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter, einige Einrichtungen bleiben noch geschlossen. Die Parkbesuchszeit endet um 21 Uhr.

Vor dem Besuch im Park unbedingt im Internet informieren
Die Stadtpark Gesellschaft informiert über die Sozialen Medien bzw. auf den parkeigenen Seiten www.luisenpark.de und www.herzogenriedpark.de, falls aufgrund zu starken Besucheraufkommens eine Parkschließung bevorsteht: Rechtzeitig vor Erreichen der Besucherobergrenze erscheint auf der gesamten Homepage ein roter, unübersehbarer Warnhinweis. Sollte kein Warnhinweis zu sehen sein, ist "alles im Grünen Bereich!" Für den Luisenpark wurde die maximale Besucherzahl von 4.500 Besuchern, für den Herzogenriedpark eine Obergrenze von 2.500 Besuchern, die gleichzeitig den Park betreten dürfen, festgelegt. Sollte die jeweilige Anzahl erreicht sein, wird der Park vorübergehend für weitere Besucher*innen geschlossen.

Abstands- und Hygieneregeln

Für alle Besucher*innen inklusive der Kinder gelten die geübten Abstands- und Hygieneregeln. Plakate weisen in den Parks darauf hin. In Warteschlangen sowie bei Andrang und jetzt Neu, auch für Erwachsene auf Spielplätzen, besteht für Besucher*innen außerdem die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Während des Parkbetriebs wird die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ordnungspersonal vor Ort kontrolliert. Ein Personalausweis ist unbedingt mitzuführen.


7.8.2020

Ab 8. August 2020 darf im Herzogenriedpark wieder gegrillt werden

Pandemiebedingt ist nur die Exklusivmiete für bis zu zwei Gruppen am Tag zur Pauschalmiete von 100 Euro pro Gruppe möglich. Das freie Grillen am Mittag für Schulklassen etc. ist weiterhin nicht möglich. Die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen gelten weiterhin.

Der Grillplatz kann ab 8. August von bis zu zwei Gruppen (max. Gruppenstärke pro Gruppe 40 Personen) pro Tag wieder genutzt werden. Eine Anmeldung ist erforderlich, Reservierung erfolgt über: grillenimherzogenried@gmail.com

Eine pandemiebedingte Besucherobergrenze sowie die allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter, einige Einrichtungen bleiben noch geschlossen.


29. Mai 2020

Lockerung III in den Mannheimer Parks ab Freitag, 29. Mai

Ab Freitag, den 29.5.2020 fährt die Duojung-Yuan-Bahn im Luisenpark wieder, am darauffolgenden Samstag, den 30. Mai fahren auch die Gondoletta-Boote wieder. In beiden Parks sind ab Freitag, den 30. Mai die Minicar-Anlagen wieder geöffnet und an den Wochenenden haben Besucher nun auch wieder die Möglichkeit, die Trampolinanlagen in beiden Parks zu nutzen.

Im Chinesischen Garten Luisenpark bleibt aktuell der Zugang zur Grotte unter dem Wasserfall noch gesperrt, außerdem gesperrt ist derzeit auch der Kletterturm auf dem Burgspielplatz.


18. Mai 2020

Weitere Lockerung in den Mannheimer Parks ab Montag, 18. Mai

Ab Montag, den 18. Mai 2020, sind die Mannheimer Stadtparks Luisenpark und Herzogenriedpark wieder für alle Besucher*innen geöffnet. In den vergangenen zehn Tagen waren die Parks zunächst lediglich für Jahreskarteninhaber geöffnet. Eine pandemiebedingte Besucherobergrenze sowie die allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter, einige Einrichtungen bleiben noch geschlossen. Die Parkbesuchszeit endet um 21 Uhr.

Vor dem Besuch im Park unbedingt im Internet informieren
Die Stadtpark Gesellschaft informiert über die Sozialen Medien bzw. auf den parkeigenen Seiten www.luisenpark.de und www.herzogenriedpark.de, falls aufgrund zu starken Besucheraufkommens eine Parkschließung bevorsteht: Rechtzeitig vor Erreichen der Besucherobergrenze erscheint auf der gesamten Homepage ein roter, unübersehbarer Warnhinweis. Sollte kein Warnhinweis zu sehen sein, ist "alles im Grünen Bereich!" Für den Luisenpark wurde die maximale Besucherzahl von 4.500 Besuchern, für den Herzogenriedpark eine Obergrenze von 2.500 Besuchern, die gleichzeitig den Park betreten dürfen, festgelegt. Sollte die jeweilige Anzahl erreicht sein, wird der Park vorübergehend für weitere Besucher*innen geschlossen.


11. Mai 2020

Update: Aufrgrund weiterer Lockerungen der Landesregierung sind auch wieder die Tischtennisplatten im Herzogenriedpark und die Schachplätze im Luisenpark nutzbar!


4. Mai 2020

Öffnung der Mannheimer Stadtparks am 6. Mai

Einlass nur für Inhaber*innen einer Jahreskarte

Am Mittwoch, den 6. Mai 2020, werden die Mannheimer Stadtparks wieder geöffnet. Im ersten Schritt öffnen Luisenpark und Herzogenriedpark nur für Inhaber*innen einer Jahreskarte. Aufgrund der aktuellen Situation bleiben Teilbereiche vorerst noch gesperrt und es gibt eine Besucherobergrenze. Besucher*innen müssen die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Weitere wichtige Sonderregelung: Der Parkbesuch in beiden Parks ist nur bis 21 Uhr erlaubt.

„Für den Luisenpark ergibt sich die maximale Besucherzahl von 4.500 Besuchern, für den Herzogenriedpark eine Obergrenze von 2.500 Besuchern, die gleichzeitig den Park betreten dürfen“, erläutert Parkdirektor Joachim Költzsch. Sollte die jeweilige Anzahl erreicht sein, wird der Park vorübergehend für weitere Besucher*innen geschlossen.

Vor dem Besuch im Park unbedingt im Internet informieren

Die Stadtpark Gesellschaft informiert in den Sozialen Medien bzw. auf den parkeigenen Seiten www.luisenpark.de bzw. www.herzogenriedpark.de über eine bevorstehende Parkschließung bei zu starkem Besucheraufkommen. Die Parks weisen daher dringend darauf hin, sich unbedingt vor dem Parkbesuch über die parkeigenen Medien (Facebook und Homepage) zu informieren, damit man nicht vor verschlossenen Toren steht und der Weg umsonst war.

Beschränktes Angebot im Park

Aufgrund der Abstandsregelungen im Luisenpark vorerst geschlossen: das Pflanzenschauhaus, das Freizeithaus, die Trampolinanlage, der Gondoletta-Betrieb, die Duojing-Yuan-Bahn, der Bollerwagenverleih, Zitrusgarten, Terrasse, überdachte Wandelgänge, Brücken und Grotten in der Chinagartenanlage sowie das Chinesische Teehaus. Gesperrte Wege sind vor Ort durch Absperrbänder gekennzeichnet. Alle großen Wege sind offen, einem Rundgang durch die Parks steht daher nichts im Wege.

In beiden Parks bleiben die Schachplätze, die Minicar-Anlagen und die Grillplätze vorerst noch gesperrt. Aufgrund des weiter bestehenden Verbots zum Betrieb von Gaststätten können die Restaurants lediglich einen Mitnahme-Verkauf anbieten. Die meisten Kioske im Luisenpark sind geöffnet. Toiletten sind in beiden Parks geöffnet, ausgenommen der Toilette im Pflanzenschauhaus. Im Herzogenriedpark sind folgende Anlagen vorerst geschlossen: Der Steg an der Multihalle mit Auf- und Abgängen, die große Sportwiese mit Laufbahn und Trimmdich-Geräten, das Basketballfeld, die Tischtennisplatten und die Sportlerunterkunft. Die Minigolfanlage im Herzogenriedpark ist geöffnet.

Abstands- und Hygieneregeln

Die Spielgeräte in beiden Parks sind nutzbar und alle Spielplätze sind geöffnet. Dort gelten die gleichen Regeln wie auf den öffentlichen Spielplätzen Mannheims, auf denen eine zulässige Höchstzahl an Kindern für die jeweilige Fläche ermittelt ist. Hinweise mit der jeweiligen Höchstzahl sind in den Parks an jedem Spielplatz vor Ort angebracht. Alle Wiesen in beiden Parks sind begehbar. Alle Wiesen sind offen, auch das Lagern auf den Wiesen ist erlaubt. Hier weist die Stadtpark Gesellschaft ausdrücklich darauf hin, dass Menschenansammlungen wie im öffentlichen Raum weitgehend verboten sind. Folgende Ausnahmefälle sind erlaubt: Familien bzw. Personen, die im gleichen Hausstand leben, dürfen zusammen auf der Wiese lagern. Für Personen, die nicht im gleichen Hausstand leben gilt eine Obergrenze von zwei Personen. Darüber hinaus gilt zwischen den lagernden Gruppen ein Mindestabstand von acht Metern. Ein Treffen mit Freunden im Park, sollten es mehr als zwei Personen sein, ist verboten.

Für alle Besucher*innen inklusive der Kinder gelten die geübten Abstands- und Hygieneregeln. Plakate weisen in den Parks darauf hin. In Warteschlangen sowie bei Andrang besteht für Besucher*innen außerdem die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Während des Parkbetriebs wird die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durch Ordnungspersonal vor Ort kontrolliert. Ein Personalausweis ist unbedingt mitzuführen.


18.3.2020

*** CORONA-VIRUS***

Herzogenriedpark und Luisenpark GESCHLOSSEN


Luisenpark und Herzogenriedpark sind aus Gründen des Infektionsschutzes und der Gesundheitsvorsorge ab Mittwoch, den 18.3.2020 bis auf Weiteres für Besucherinnen und Besucher GESCHLOSSEN. In der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim finden Sie auch alle weiteren infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus' SARS-Cov-2.

„Uns ist bewusst“, so Parkdirektor Joachim Költzsch, „dass dieser Schritt die Menschen in unserer Stadt empfindlich treffen wird: Unsere Parks bedeuten vielen Mannheimerinnen und Mannheimern und den Menschen der Region sehr viel. Sie sind gerade im Frühling wie ein zweites Zuhause. Doch in dieser schwierigen Zeit müssen wir alle eine neue Distanz und Disziplin ausüben. Am Wochenende haben uns 6000 Menschen besucht. Darüber haben wir uns wie immer gefreut. Andererseits hat es gezeigt, dass wir mit weiteren Zusammenkünften dieser Art die Verbreitung des Coronavirus nicht werden verlangsamen können“, so Költzsch. „Wir als Park sehen es als unsere oberste Pflicht, auch und gerade in dieser schwierigen Zeit, alles, was in unseren Möglichkeiten steht, zur Bewältigung der Krise beizutragen. Daher bitte ich unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis.“

Die Versorgung der Tiere ist gesichert, auch für die Pflanzen arbeiten die Gärtner unter entsprechenden Sicherheitsauflagen und in wechselnden Teams weiter.